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B

Bio-Stimulanz

Eigene Produktgruppe der EU-Düngeverordnung: ein Düngeprodukt, das pflanzliche Ernährungsprozesse unabhängig vom Nährstoffgehalt stimuliert. Rechtlich etwas anderes als ein Pflanzenstärkungsmittel.

Der Begriff wird sehr häufig mit Pflanzenstärkungsmitteln vermischt. In der EU sind beide klar voneinander getrennt: Die EU-Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009 regelt die Pflanzen-Biostimulanzien als eigene Produktgruppe.

„Ein Pflanzen-Biostimulans ist ein EU-Düngeprodukt, das dazu dient, pflanzliche Ernährungsprozesse unabhängig vom Nährstoffgehalt des Produkts zu stimulieren, wobei ausschließlich auf die Verbesserung eines oder mehrerer der folgenden Merkmale der Pflanze oder der Rhizosphäre der Pflanze abgezielt wird:

  • Effizienz der Nährstoffverwertung
  • Toleranz gegenüber abiotischem Stress
  • Qualitätsmerkmale oder
  • Verfügbarkeit von im Boden oder in der Rhizosphäre enthaltenen Nährstoffen.“

Pflanzenstärkungsmittel ist demgegenüber eine deutsche Bezeichnung, die mittlerweile näher am Pflanzenschutzgesetz angesiedelt wird.

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